Maklerprovision beim Gewerbe-Mieten – Verhandlungssache, erfolgsabhängig
Bei Gewerbe kein Bestellerprinzip, frei verhandelbar
Anders als bei Wohnimmobilien gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe nicht. Die Provisionsaufteilung zwischen Mieter und Vermieter ist frei verhandelbar. Häufig trägt der Mieter, manchmal wird hälftig geteilt, manchmal allein vom Vermieter. Für Gewerbeobjekte im Raum Wiesbaden vereinbaren wir die Konditionen für die Maklerprovision vor dem Suchstart schriftlich.
Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit Mietvertragsunterzeichnung fällig — nicht früher.
Übliche Provisionsrahmen
| Objektart | Übliche Provision (zzgl. MwSt.) | Wer trägt sie meist |
|---|---|---|
| Büro | Einige Monatsmieten | Mieter, oft hälftig |
| Praxis | Einige Monatsmieten | Mieter |
| Ladenlokal | Einige Monatsmieten | Mieter oder hälftig |
| Gastronomie | Einige Monatspachten | Pächter oder geteilt |
| Hotel | Individuell, oft prozentual | Verhandlungssache |
| Halle / Logistik | Einige Monatsmieten | Mieter |
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Was die Provisionshöhe beeinflusst
- Suchaufwand – die Off-Market-Suche ist aufwändiger als offene Inserate.
- Sonderleistungen – Vertragsverhandlung mit Anwalt, Sonderklausel-Prüfung.
- Diskretions-Anforderungen – bei sensiblen Suchen aufwändiger.
- Vertrags-Komplexität – lange Festlaufzeiten, Sonderbedingungen.
- Mietvolumen – bei großen Verträgen oft prozentual angepasst.
Wann gezahlt wird
Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit der Unterzeichnung des Mietvertrags fällig. Bewertung, Marktrecherche, Besichtigungen und Verhandlungsvorbereitung sind in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Bei der Gewerbesuche in Wiesbaden und Umgebung tragen wir das Such-Risiko gemeinsam mit Ihnen.
Häufige Fragen zur Maklerprovision in Wiesbaden
Gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe?
Nein, bei Gewerbe gilt das Bestellerprinzip nicht, die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter ist frei verhandelbar – wir legen sie vorab transparent fest. Anders als bei Wohnraum gibt es keine gesetzliche Zuordnung.
Für die Provision bedeutet das:
- Mieter und Vermieter vereinbaren die Aufteilung frei
- häufig zahlt der Mieter, teils wird geteilt
- bei Off-Market-Objekten trägt sie oft der Vermieter
Weil die Zuordnung frei ist, klären wir sie immer vor dem Beginn der Suche. So gibt es später keine Überraschung bei den Kosten. Die Vergütung bleibt in jedem Fall erfolgsabhängig. Ohne Vertragsabschluss entstehen Ihnen keine Kosten. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Wann ist die Provision fällig?
Erst mit der Unterzeichnung des Mietvertrags, vorher entsteht keine Provision – wir arbeiten rein erfolgsabhängig. Sie gehen bis zum Abschluss keinerlei Verpflichtung ein.
In der erfolgsabhängigen Vergütung sind enthalten:
- die Marktrecherche und der Off-Market-Zugang
- die Koordination der Besichtigungen
- die Vorbereitung und Begleitung der Verhandlung
Kommt kein Mietvertrag zustande, tragen wir den Aufwand, nicht Sie. Damit teilen wir das Such-Risiko und haben ein echtes Interesse am Abschluss. Der Zeitpunkt der Fälligkeit steht klar im Maklervertrag, ebenso die Berechnungsgrundlage. So ist von Beginn an geregelt, wann und wofür gezahlt wird. Kosten entstehen erst, wenn Sie tatsächlich Ihre neuen Räume beziehen. Das schafft Transparenz für beide Seiten.
Sind die Konditionen verhandelbar?
Ja, die Höhe richtet sich nach Suchaufwand, Vertragskomplexität und Sonderleistungen – wir vereinbaren einen fairen Rahmen mit Ihnen. Eine pauschale Standardhöhe gibt es bei Gewerbe nicht.
Die Provisionshöhe beeinflussen vor allem:
- der Aufwand der Suche, besonders bei Off-Market-Objekten
- die Komplexität und Laufzeit des Vertrags
- zusätzliche Leistungen wie eine intensive Vertragsprüfung
Bei großen Mietvolumen wird die Provision häufig prozentual statt in Monatsmieten vereinbart. Wir legen die Berechnungsgrundlage vorab offen und schriftlich fest. So ist die Höhe für Sie jederzeit nachvollziehbar. Gemeinsam finden wir eine Konstellation, die zum Aufwand passt. So zahlen Sie einen fairen Preis für eine klare Leistung.
Was, wenn der Vermieter die Provision trägt?
Bei vielen Off-Market-Vermietern ist das üblich, wir klären vor dem Suchstart, welche Konstellation gilt – dabei schaffen wir volle Transparenz. Für Sie kann das die Kosten deutlich senken.
Ob der Vermieter zahlt, hängt ab von:
- der Marktlage und der Nachfrage nach dem Objekt
- dem Interesse des Vermieters an einem zügigen Abschluss
- der bestehenden Vereinbarung zwischen Makler und Vermieter
Bei stark nachgefragten Mietern übernimmt der Vermieter die Provision häufiger. Wir legen die Konstellation von Anfang an offen, damit Sie kalkulieren können. Doppelte oder versteckte Provisionen schließen wir aus. So wissen Sie genau, welcher Anteil auf Sie entfällt. Das gehört für uns zu einer sauberen Zusammenarbeit.
Welche Kosten sind in der Provision enthalten?
Beratung, Marktrecherche, Besichtigungen und Verhandlung, während Anwaltskosten bei einer Vertragsprüfung separat der Mieter trägt – wir grenzen das klar ab. Die Kernleistung ist mit der Provision abgegolten.
Enthalten sind in der Regel:
- die Aufnahme des Suchprofils und die Beratung
- die Marktrecherche samt Off-Market-Zugang
- die Koordination von Besichtigungen und Verhandlung
Nicht enthalten sind externe Leistungen wie eine gesonderte anwaltliche Prüfung. Solche Kosten fallen nur an, wenn Sie sie ausdrücklich wünschen. Wir sagen vorab, welche Zusatzkosten realistisch sind. So gibt es bei der Abrechnung keine Überraschung. Auch etwaige Kosten für Gutachten oder Energieberater weisen wir gesondert aus. Alles Weitere legen wir schriftlich im Maklervertrag fest.