Gastronomie pachten – passende Räume mit Konzession und Konzept

Sie pachten Räume, Konzession und oft das Inventar

Gastronomie-Mieter pachten in den meisten Fällen, statt klassisch zu mieten: beim Pachtvertrag übernehmen Sie den laufenden Betrieb und verdienen an ihm — also das ganze Geschäft samt Konzession und Inventar. Welches Pachtmodell zu Ihrem Konzept passt — Festpacht, Umsatzpacht, Hybrid oder Stufenpacht — hängt von Standort, Konzept und Eigenkapital ab.

Wir helfen Ihnen in Wiesbaden und im Rhein-Main-Gebiet, gastronomische Objekte zu finden, die zu Ihrem Konzept passen — Restaurant, Bar, Café, Lieferdienst.

Gastraum bei Pacht-Übergabe Bistro-Außenansicht

Die vier Pachtmodelle

ModellPachtzins-StrukturWann sinnvoll für Pächter
FestpachtFester monatlicher BetragBei stabilem Standort und etabliertem Konzept
UmsatzpachtProzentual vom UmsatzBei neuem Konzept oder Aufbau-Phase
Hybrid-PachtFestpacht + Umsatz-BeteiligungMittelweg zwischen Sicherheit und Risikoteilung
StufenpachtSteigt über LaufzeitIn Aufbau-Phase entlasten, später anpassen

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Was bei der Konzession zu klären ist

  • Schankerlaubnis – personengebunden, muss vom Pächter beantragt werden.
  • Konzessions-Vorerlaubnis – bei Eile schneller Übergang möglich.
  • Sachkundeprüfung und Schulungen – bei der IHK erforderlich.
  • Sondernutzungserlaubnis – für Außengastronomie auf Bürgersteig.
  • Brandschutz und Lüftungs-Genehmigung – bei Küchenbetrieb verbindlich.

Was wir bei Gastronomie-Pacht für Sie übernehmen

Wir koordinieren Vorabklärung mit Behörden, Pacht-Modell-Beratung mit Eigentümer, Konzessions-Status und Inventar-Bewertung bei Übernahme. Bei sensiblen Pächterwechseln arbeiten wir mit Diskretion gegenüber Gästen und Mitarbeitern — das schützt sowohl bestehenden als auch ankommenden Pächter.

Bartheke vor Eröffnung

Häufige Fragen zur Gastro-Pacht in Wiesbaden

Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?

Beim Pachtvertrag übernehmen Sie das Geschäft samt Konzession und Inventar und verdienen daran, während die Miete nur die Räume überlässt – wir erklären Ihnen die Folgen. Für die Gastronomie ist das der entscheidende Unterschied.

Konkret bedeutet die Pacht für Sie:

  • Sie übernehmen oft eine bestehende Konzession und das Inventar
  • Sie dürfen wirtschaftlichen Ertrag aus dem Betrieb ziehen
  • es gelten eigene Regeln zu Laufzeit und Kündigung

Weil Sie mit der Pacht ein ganzes Geschäft übernehmen, ist die Prüfung vor Vertragsschluss besonders wichtig. Konzessionsstatus, Inventarwert und Zustand der Technik gehören dabei genau angesehen. Ein Pachtvertrag ist deshalb anders zu lesen als ein reiner Mietvertrag. Wir ordnen die Unterschiede für Ihren konkreten Fall ein. So wissen Sie genau, was Sie übernehmen.

Welches Pachtmodell ist für mich sinnvoll?

Das hängt von Standort, Konzept und Eigenkapital ab, bei stabilem Konzept eher Festpacht, in der Aufbauphase eher Umsatzpacht – dazu beraten wir Sie. Es gibt kein pauschal bestes Modell.

Zur Auswahl stehen typischerweise:

  • die Festpacht mit festem monatlichem Betrag
  • die Umsatzpacht als prozentualer Anteil vom Umsatz
  • die Hybrid- oder Stufenpacht als Mischformen

Ein neues Konzept profitiert von einer umsatzabhängigen Komponente, die das Risiko in der Startphase senkt. Ein etabliertes Konzept fährt mit der planbaren Festpacht oft besser. Die Stufenpacht entlastet zu Beginn und steigt später an. Wir rechnen die Modelle für Ihren Fall durch und verhandeln mit dem Eigentümer. So finden Sie das Modell, das zu Ihrem Cashflow passt.

Was ist bei der Schankerlaubnis zu beachten?

Die Schankerlaubnis ist personengebunden und muss vom Pächter selbst beantragt werden, eine Vorerlaubnis beschleunigt den Übergang – wir koordinieren die Vorabklärung. Ohne sie ist kein Ausschank möglich.

Für die Erlaubnis sind in der Regel nötig:

  • eine Sachkundeprüfung oder Unterrichtung bei der IHK
  • der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • die Erfüllung der Anforderungen an die Räume und den Brandschutz

Die Gebühren für den Antrag halten sich im überschaubaren Rahmen, entscheidend ist die rechtzeitige Beantragung. Bei Eile kann eine vorläufige Erlaubnis den Betrieb früher ermöglichen. Wir klären den Konzessionsstatus des Objekts vorab mit den Behörden. So vermeiden Sie eine Verzögerung bei der Eröffnung. Gerade beim Pächterwechsel spart das wertvolle Zeit.

Wie lange laufen Gastro-Pachtverträge?

Typisch sind fünf bis zehn Jahre, weil Pächter beim Einzug hoch investieren und Planungssicherheit brauchen – wir handeln eine passende Laufzeit aus. Die Bindung ist bewusst langfristig angelegt.

Für die Laufzeit sind entscheidend:

  • die Höhe Ihrer Investitionen in Küche und Einrichtung
  • die Amortisationsdauer dieser Investitionen
  • der Wunsch nach einem stabilen, bekannten Standort

Über Verlängerungsoptionen sichern Sie sich den Standort, ohne sich von Beginn an über Jahrzehnte festzulegen. Eine lange Grundlaufzeit schützt Ihre hohen Anfangsinvestitionen. Gleichzeitig sollten Ausstiegsrechte für den Notfall vereinbart sein. Wir achten auf ein ausgewogenes Verhältnis von Bindung und Flexibilität. So passt der Pachtvertrag zu Ihrer langfristigen Planung.

Ist Außengastronomie möglich?

Auf eigener Fläche ist das einfacher, für den Bürgersteig brauchen Sie eine jährliche Sondernutzungserlaubnis vom Ordnungsamt – wir klären die Lage vorab. Die Außenplätze sind für viele Konzepte wirtschaftlich entscheidend.

Bei der Außengastronomie ist zu prüfen:

  • ob die Fläche zum Objekt gehört oder öffentlicher Grund ist
  • welche Auflagen die Stadt zu Lärm und Betriebszeiten macht
  • wie viele Plätze genehmigungsfähig sind

Die Sondernutzungserlaubnis für öffentlichen Grund wird meist jährlich neu erteilt und ist gebührenpflichtig. Für die Kalkulation ist die Zahl der Außenplätze oft ein wichtiger Faktor. Deshalb klären wir die Genehmigungslage vor der Pacht. So wissen Sie, mit welcher Fläche Sie tatsächlich planen können. Gerade in Wiesbaden ist die Außengastronomie ein starker Umsatzträger.

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