Die häufigsten Fragen und Antworten rund um den Verkauf eines Hauses

Gut informiert in den Verkauf Ihres Hauses

Wer sein Haus verkaufen möchte, sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert – und weil jedes Haus und jeder Verkauf einzigartig ist, sind die Antworten nicht immer leicht zu finden. Rückert Immobilien weiß als Immobilienmakler für Wiesbaden und Umgebung, was Hausverkäufer bewegt, und hat die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt. Eine solide Grundlage schaffen Sie mit unserer Wertermittlung, die passenden Papiere finden Sie auf der Seite zu den Unterlagen.

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Häufige Fragen zum Hausverkauf

Welche Steuern kommen beim Hausverkauf auf mich zu?

Für Sie als Verkäufer ist vor allem die Spekulationssteuer relevant – Rückert Immobilien weist Sie frühzeitig darauf hin. Grunderwerb- und Grundsteuer betreffen dagegen den Käufer.

Die Spekulationssteuer richtet sich nach dem Wertzuwachs und Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Sie entfällt jedoch in zwei Fällen: wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder wenn Sie das Haus im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Trifft keine Ausnahme zu, ist eine sorgfältige Wertermittlung besonders wichtig, denn das Finanzamt rechnet mitunter gröber als ein Gutachter. Wir empfehlen ein Gespräch mit dem Steuerberater und binden ihn auf Wunsch früh ein.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Angebotspreis beim Hausverkauf?

Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Wert, der Angebotspreis der strategisch gewählte Startpreis – Rückert Immobilien bringt beides zusammen. Der Verkehrswert entsteht über normierte Verfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung.

Diese Verfahren berücksichtigen die aktuelle Marktsituation und die Besonderheiten Ihres Hauses jedoch nur begrenzt. In unsere Angebotspreisempfehlung fließen deshalb zusätzlich ein:

  • die passende Zielgruppe und die aktuelle Nachfrage
  • Lage, Infrastruktur und Umfeld
  • Modernisierungsstand und besondere Ausstattungsmerkmale

Mit Erfahrung und maßgeschneiderter Vermarktung erzielen wir häufig einen Erlös, der über dem reinen Verkehrswert liegt. Der Angebotspreis ist dabei bewusst gewählt: hoch genug für einen guten Erlös, realistisch genug, um zügig ernsthafte Interessenten anzuziehen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Früher oder später legen Sie Kaufinteressenten zahlreiche Dokumente vor – Rückert Immobilien stellt das Paket gemeinsam mit Ihnen zusammen. Vollständige Unterlagen schaffen Vertrauen und ermöglichen die direkte Finanzierungsprüfung.

Häufig benötigt werden unter anderem:

  • Grundbuchauszug und Katasterplan mit Grundstückslage
  • Grundrisse, Baupläne und Baugenehmigung
  • Energieausweis und Grundsteuerbescheid
  • Nachweise zu Instandhaltung und Modernisierung sowie – falls vorhanden – Baulasten- oder Denkmalschutzunterlagen

Fehlende Dokumente besorgen wir auf Wunsch für Sie – eine ausführliche Übersicht bietet unsere Seite zu den Unterlagen. So starten Sie mit einem lückenlosen Paket, geben Käufern von Anfang an Sicherheit und vermeiden Verzögerungen bei der Finanzierung. Das schafft für Sie und die Interessenten von Beginn an Klarheit.

Woran erkenne ich beim Hausverkauf seriöse Käufer?

An der Ernsthaftigkeit des Interesses und an einer gesicherten Finanzierung – Rückert Immobilien prüft beides für Sie im Vorfeld. Ein gepflegtes Auftreten allein sagt heute wenig über die tatsächliche Kaufabsicht aus.

Aufschlussreich sind unter anderem, wie konkret die Wohnvorstellungen sind, wie gezielt Fragen gestellt werden und ob ausreichend Eigenkapital für eine Finanzierung vorhanden ist. Als erfahrene Makler qualifizieren wir Interessenten frühzeitig und prüfen Bonität sowie Kaufabsicht, bevor es zu Besichtigungen kommt. So ersparen wir Ihnen überflüssige Termine und konzentrieren Ihre Zeit auf die Interessenten, mit denen ein Verkauf realistisch gelingt. Zugleich vermeiden wir späte Rückzieher, weil eine Finanzierung doch nicht zustande kommt.

Wofür hafte ich als Verkäufer beim Hausverkauf?

Sie übergeben Ihr Haus grundsätzlich frei von Sach- und Rechtsmängeln, meist „gekauft wie gesehen" – Rückert Immobilien sorgt für die rechtssichere Gestaltung, so dass Sie auf der sicheren Seite sind. Für normale, erkennbare Gebrauchsspuren besteht in der Regel keine Gewährleistung.

Entscheidend ist die Aufklärung: Kennen Sie Mängel, die bei einer Besichtigung nicht ohne Weiteres erkennbar sind, müssen Sie den Käufer darüber informieren – ein bewusstes Verschweigen kann eine Haftung auslösen. Deshalb dokumentieren wir den Zustand des Hauses transparent und halten die Angaben sauber im Kaufvertrag fest. Das schützt Sie langfristig und schafft zugleich Vertrauen bei den Käufern. Damit sind Sie rechtlich abgesichert und der Verkauf ruht auf einer verlässlichen Basis.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf?

Das ist ein Ausgleich, den Ihre Bank verlangen kann, wenn Sie ein laufendes Darlehen wegen des Verkaufs vorzeitig ablösen – Rückert Immobilien bezieht diesen Punkt in Ihre Planung ein. Sie fällt an, solange die Zinsbindung noch läuft.

Die Höhe richtet sich allein nach dem Schaden, der der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht; Ihre Gründe für den Verkauf spielen dabei keine Rolle. Wichtig ist, diesen Posten frühzeitig zu kennen und in die Kalkulation einzubeziehen, damit Ihr Nettoerlös nicht überraschend geschmälert wird. Wir helfen Ihnen, den Verkaufszeitpunkt und die Ablösung Ihres Darlehens sinnvoll aufeinander abzustimmen. So bleibt Ihr Nettoerlös planbar und Sie vermeiden vermeidbare Kosten.

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