Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision

Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten

Für Privatverkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt seit einer bundesweiten Neuregelung einheitlich, dass sich beide die Maklercourtage teilen. Als Makler im Raum Wiesbaden verstehen wir uns als Vermittler zwischen beiden Parteien und setzen uns gleichermaßen für die Belange des Verkäufers wie des Käufers ein. Daher ist es nur fair, dass die Maklerprovision aufgeteilt wird.

Welche konkreten Vereinbarungen sind möglich?

In der Regel übernehmen Verkäufer und Käufer je die Hälfte der Kosten. Ausnahmen sind jedoch möglich. Wir stellen Ihnen die Varianten vor:

  • Als Makler werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig (Doppelvertrag), sodass beide Parteien 50 % der Maklerprovision zahlen.
  • Eine Partei, in der Regel der Verkäufer, beauftragt uns und zahlt zunächst die volle Provision. Im Kaufvertrag wird dann vereinbart, dass der Käufer einen Teil übernimmt. Der Auftraggeber muss dabei stets mindestens die Hälfte der Provision tragen.
  • Verkäufer oder Käufer können als Auftraggeber auf eigenen Wunsch die volle Provision übernehmen.

Maklervertrag in Schriftform

Von uns immer schon so gehandhabt, nun aber gesetzlich verankert: Ein Maklervertrag über den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung bedarf der Textform (zum Beispiel per E-Mail). Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag genügen nicht, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.

Ihre Vorteile, wenn Sie Rückert Immobilien als Kaufinteressent beauftragen

Beauftragen Sie uns mit der Suche nach einer passenden Immobilie und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen:

  • Wir befragen Sie zu Ihren Wünschen und Ansprüchen und suchen gezielt nach Ihrer Traumimmobilie.
  • Sie gewinnen Sicherheit, denn wir kennen die Abläufe und begleiten Sie durch die gesamte Abwicklung.
  • Sie ersparen sich Stress und Aufwand bei der Suche, weil wir wissen, wo sich die passende Immobilie findet.
  • Wir verfügen über viele Kontakte und wissen, welcher Eigentümer gerade ein Objekt anbietet, das zu Ihnen passt.
  • Wir präsentieren Ihnen Angebote oft schon vor der öffentlichen Vermarktung und verschaffen Ihnen einen Zeitvorsprung.
  • Auf Wunsch erstellen wir Suchanzeigen, um die passende Immobilie für Sie zu finden.
  • Wir liefern Ihnen wichtige Informationen, etwa zur Energieeffizienz, und unterstützen Ihre Kaufentscheidung.
  • Wir helfen in planerischer und finanzieller Hinsicht und vermitteln auf Wunsch eine passende Finanzierung.
  • Wir prüfen den Kaufvertrag auf seine Richtigkeit und begleiten Sie bei der Übergabe.

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Ihre Traumimmobilie finden!

Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage erfahren? Dann beraten wir Sie gern – unverbindlich und kostenlos. Oder möchten Sie uns direkt mit der Suche nach Ihrer Traumimmobilie beauftragen? Senden Sie uns einfach Ihren Suchauftrag oder lassen Sie sich zur passenden Finanzierung beraten.

Häufige Fragen zur Maklerprovision für Käufer in Wiesbaden

Wie hoch ist die Maklerprovision für Käufer in Wiesbaden?

In Hessen sind für die Käuferseite üblicherweise 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer angesetzt – wir nennen Ihnen die Konditionen vorab und transparent. Die Verkäuferseite trägt denselben Anteil.

Wichtig zu wissen:

  • seit der Neuregelung teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision
  • die genaue Höhe wird im Maklervertrag klar festgehalten
  • fällig wird die Provision erst mit dem notariellen Kaufvertrag

Sie gehen also zu keinem Zeitpunkt ein finanzielles Risiko ein. Erst wenn der Kauf erfolgreich beim Notar abgeschlossen ist, entstehen Kosten – bis dahin sind Beratung, Besichtigungen und Verhandlungen für Sie kostenfrei. Weil sich die Provision am Kaufpreis bemisst, wissen Sie von Anfang an, mit welchem Betrag Sie rechnen müssen, und können ihn in Ihre Gesamtkalkulation einplanen. Wir legen die genaue Höhe vor Beginn der Zusammenarbeit schriftlich fest, damit für Sie volle Transparenz herrscht.

Was besagt die geteilte Maklerprovision beim Kauf in Wiesbaden?

Seit der bundesweiten Neuregelung teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklercourtage – wir wenden diese Regel selbstverständlich an. Vorher trug häufig allein der Käufer die volle Provision.

Die Neuregelung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen und sorgt für mehr Fairness: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte selbst tragen und darf höchstens die andere Hälfte auf die Gegenseite umlegen. Als Vermittler zwischen beiden Parteien setzen wir uns für Käufer und Verkäufer gleichermaßen ein. Diese ausgewogene Rolle ist die Grundlage dafür, dass am Ende ein Abschluss steht, mit dem beide Seiten zufrieden sind. In Ausnahmefällen kann auch eine andere Aufteilung vereinbart werden, etwa wenn eine Seite die volle Provision übernimmt. Welche Variante in Ihrem Fall gilt, besprechen wir offen mit Ihnen, bevor die Zusammenarbeit beginnt.

Wann muss ich die Provision in Wiesbaden zahlen?

Erst nach der Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar – wir arbeiten erfolgsbasiert. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Kostenfrei sind für Sie unter anderem:

  • die Erstberatung und Bedarfsanalyse
  • alle Besichtigungen der infrage kommenden Objekte
  • die Preisverhandlung mit der Verkäuferseite
  • die Vorbereitung bis zum Notartermin

Erst der erfolgreiche Abschluss löst die Provision aus. Damit ist sichergestellt, dass unsere Interessen und Ihre deckungsgleich sind – wir verdienen nur dann, wenn wir tatsächlich die passende Immobilie für Sie gefunden und den Kauf zum Abschluss gebracht haben. Das schützt Sie auch davor, für eine erfolglose Suche zu bezahlen. Sollte sich am Ende kein passendes Objekt finden, entstehen Ihnen keine Kosten – ein faires Prinzip, das Ihnen die Entscheidung leicht macht.

Welche Leistungen sind in der Provision in Wiesbaden enthalten?

Ein vollständiger Käuferservice von der Suche bis zur Übergabe – wir begleiten Sie durch jeden Schritt. Die Provision deckt weit mehr ab als nur die Objektvermittlung.

Dazu gehören insbesondere:

  • eine Bedarfsanalyse und die gezielte Objektsuche, auch abseits der Portale
  • die Organisation und Durchführung der Besichtigungen
  • die Verhandlung eines fairen Kaufpreises
  • die Prüfung des Kaufvertrags und die Begleitung zum Notar

Auch nach dem Abschluss stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. Sie erhalten also eine durchgehende Betreuung aus einer Hand, die Ihnen Sicherheit gibt und Fehler beim Kauf vermeidet. Statt viele Ansprechpartner koordinieren zu müssen, haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der den gesamten Ablauf im Blick behält. Das spart Ihnen Zeit und Nerven und sorgt für einen reibungslosen Kauf.

Ist die Maklerprovision beim Kauf in Wiesbaden steuerlich absetzbar?

Das hängt von der Nutzung der Immobilie ab – wir weisen Sie auf die relevanten Punkte hin. Bei einer Kapitalanlage sieht es anders aus als bei der eigenen Wohnung.

Grob lässt sich unterscheiden:

  • bei Eigennutzung ist die Provision in der Regel nicht absetzbar
  • bei Vermietung zählt sie zu den Anschaffungsnebenkosten und wirkt über die Abschreibung
  • bei einem beruflich bedingten Umzug kommen unter Umständen Umzugskosten in Betracht

Weil die steuerliche Behandlung im Einzelfall komplex ist, sollten Sie sie mit einem Steuerberater klären. Auf Wunsch stellen wir gern den Kontakt zu einem Fachmann her, mit dem wir zusammenarbeiten. So stellen Sie sicher, dass Sie mögliche steuerliche Vorteile nicht ungenutzt lassen und keine Fehler in der Steuererklärung machen. Gerade bei einer Immobilie als Kapitalanlage kann sich diese frühzeitige Beratung deutlich auszahlen.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Rückert Immobilien GmbH & Co. KG

Rheingaustraße 51
65201 Wiesbaden