Maklerprovision beim Gewerbekauf – Verhandlungssache, erfolgsabhängig

Bei Gewerbe keine gesetzlich geregelte Provision

Anders als bei Wohnimmobilien gibt es bei Gewerbe keine gesetzlich festgelegte Provisionshöhe und kein Bestellerprinzip. Die Konditionen werden frei verhandelt – Höhe, Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer, Sonderleistungen und Erfolgsabhängigkeit. Wir vereinbaren die Konditionen vor dem Suchstart schriftlich, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht.

Üblich ist eine erfolgsabhängige Vergütung: keine Provision ohne unterschriebenen Notarvertrag.

Provisions-Aufstellung am Schreibtisch Konditionenvereinbarung im Beratungsgespräch

Übliche Provisionsrahmen

ObjektartÜbliche Provision (zzgl. MwSt.)Aufteilung
Büro3–5 %häufig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer
Praxis3–5 %Verhandlungssache, oft Käuferseite
Ladenlokal3–5 %häufig hälftig oder Verkäuferseite
Gastronomie4–6 %häufig Käuferseite
Hotelindividuell, oft prozentual gestaffeltVerhandlungssache
Halle / Logistik3–5 %häufig hälftig

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Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.

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Was die Provisionshöhe beeinflusst

  • Vermarktungs- und Suchaufwand – die Off-Market-Suche ist aufwändiger als eine einfache Inserats-Vermittlung.
  • Sonderleistungen – Koordination der Due-Diligence-Spezialisten und Verhandlungsvorbereitung.
  • Objektgröße – bei großen Investments oft prozentual gestaffelt mit einer Mindest-Pauschale.
  • Diskretions-Anforderungen – eine Off-Market-Suche mit höherer Vertraulichkeit ist aufwändiger.
  • Verhandlungs-Komplexität – Bestandsmieter, Genehmigungen und Sonderklauseln.

Wann wird gezahlt

Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit dem Notarvertrag fällig – nicht früher. Bewertung, Marktrecherche, Besichtigungen und Verhandlungsvorbereitung sind darin enthalten. Externe Kosten für Anwalt, Architekt oder Energieberater trägt der Käufer separat – diese werden vorab transparent benannt und fließen in die Kaufnebenkosten ein.

Erfolgsbesprechung nach dem Notartermin

Häufige Fragen rund um die Provision in Wiesbaden

Gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe?

Nein, das Bestellerprinzip gilt nur bei Wohnimmobilien – wir klären die Aufteilung deshalb vorab. Bei Gewerbe ist alles frei verhandelbar.

Für die Provision bedeutet das:

  • weder Höhe noch Aufteilung sind gesetzlich vorgegeben
  • Käufer und Verkäufer können die Verteilung frei vereinbaren
  • die Konditionen werden vor dem Suchstart schriftlich festgehalten

Ohne festes Bestellerprinzip entscheidet allein die Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Genau deshalb legen wir die Aufteilung von Anfang an schriftlich und offen fest. So gibt es später keine Unklarheit über die Kosten und keine unangenehme Überraschung. Sie wissen bereits vor der ersten gemeinsamen Besichtigung genau, mit welchem Provisionsanteil Sie rechnen müssen.

Wann ist die Provision fällig?

Erst mit der Unterzeichnung des Notarvertrags, keinen Tag früher – wir arbeiten konsequent erfolgsabhängig. Ohne Abschluss entsteht Ihnen keine Provision.

Das erfolgsabhängige Modell bedeutet konkret:

  • Bewertung, Recherche und Besichtigungen sind für Sie kostenfrei
  • auch die Verhandlungsvorbereitung ist in der Vergütung enthalten
  • die Provision fällt allein bei erfolgreichem Notarvertrag an

Kommt kein Kauf zustande, tragen Sie keinerlei Vermittlungskosten. Dieses Modell richtet unser Interesse klar auf Ihren erfolgreichen Abschluss aus. Wir verdienen nur dann, wenn Sie das passende Objekt tatsächlich bekommen. So ziehen wir von Anfang an am selben Strang wie Sie und tragen das gesamte Suchrisiko gemeinsam mit Ihnen.

Sind die Konditionen verhandelbar?

Ja, sie richten sich nach Aufwand und Objekt – wir legen sie vor dem Suchstart mit Ihnen fest. Es gibt keinen starren Einheitssatz.

In die Konditionen fließen vor allem ein:

  • die Objektgröße und der zu erwartende Suchaufwand
  • gewünschte Sonderleistungen wie die Koordination von Spezialisten
  • die Anforderungen an Diskretion bei einer Off-Market-Suche

Weil jeder Suchauftrag anders ist, vereinbaren wir die Konditionen individuell und schriftlich. So passt die Vergütung zum tatsächlichen Aufwand statt zu einer starren Pauschale. Sie sehen vorab genau, welche Leistung Sie für die vereinbarte Provision erhalten. Ändert sich der Umfang der Suche, besprechen wir die Konditionen jederzeit offen mit Ihnen.

Was, wenn der Verkäufer die Provision allein trägt?

Das ist bei vielen Off-Market-Verkäufern üblich und für Sie vorteilhaft – wir klären die Konstellation vor dem Suchstart. Wer zahlt, hängt vom Einzelfall ab.

Denkbar sind unter anderem:

  • die volle Übernahme der Provision durch den Verkäufer
  • eine hälftige Teilung zwischen beiden Seiten
  • die Übernahme durch die Käuferseite bei aufwändiger Suche

Welche Konstellation gilt, steht fest, bevor wir für Sie tätig werden. So gibt es keine Unklarheit über die Verteilung der Provisionskosten. Wir sagen Ihnen offen, wer die Provision im konkreten Fall trägt und in welcher Höhe. Damit planen Sie Ihre Nebenkosten von Anfang an verlässlich und ohne späte Korrekturen.

Welche Kosten sind nicht in der Provision enthalten?

Die Honorare externer Spezialisten sind gesondert zu tragen – wir benennen sie vorab transparent. Sie zählen zu den Kaufnebenkosten, nicht zur Provision.

Separat anfallen können vor allem:

  • Honorare für Anwalt und Steuerberater
  • Kosten für Architekt, Energieberater oder Gutachter
  • Gebühren für Notar und Grundbuch

Diese Kosten hängen von Objektgröße und Prüfungstiefe ab und werden von uns vorab beziffert. Sie sind eine sinnvolle Investition in eine fundierte und rechtlich abgesicherte Kaufentscheidung. Wir stellen sie getrennt von der Provision in der Nebenkosten-Aufstellung klar dar. So kennen Sie den vollständigen finanziellen Rahmen Ihrer Investition aus Kaufpreis, Nebenkosten und Provision von Anfang an.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Rückert Immobilien GmbH & Co. KG

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